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Startseite > Flüchtling

Der Begriff '''Flüchtling''' wird international rechtlich durch die e? bezeichnet.

Begriff

Begriffsgeschichte

Schon in der Nachkriegszeit wurde ''Flüchtling'' in Deutschland als umgangssprachliche Bezeichnung für eingestuft.

In den 80er Jahren wurden Asyl und Asylant die Leitvokabeln. Wie sprachstrategisch versucht wird, mit der Differenzierung zwischen (echtem) Flüchtling und (unechtem) Wirtschaftsflüchtling, den Schutzsuchenden die Triftigkeit der Motive für das Verlassen der Heimat abzusprechen, erinnert dabei an die Differenzierung zwischen ''politischer Flüchtling'' und ''unechter illegaler Flüchtling'' für die Sowjetzonenflüchtlinge.

Wort des Jahres

Die vom 11. Dezember 2015.</ref>
Die GfdS weist auf negative en des Begriffs hin:

In Kreisen der ''.

Rechtsstatus

mini|hochkant=2|Parteien des Abkommens �ber die Rechtsstellung der Fl�chtlinge:

Der Rechtsstatus eines Flüchtlings richtet sich nach internationalen und nationalen Bestimmungen:
  • nach der Genfer Flüchtlingskonvention, soweit der schutzgewährende Staat ihr beigetreten ist,
  • innerhalb der zusätzlich nach europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere der ,
  • nach nationalen Rechtsvorschriften (denen gemäß er in einigen Ländern und gegebenenfalls nachrangigen Schutz beantragen kann).

Das internationale Flüchtlingsrecht legt fest, welche Gründe vorliegen müssen, damit eine Person als Flüchtling internationalen Schutz erhalten kann. Wer Flüchtling ist, wird im internationalen Flüchtlingsrecht hauptsächlich durch die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) definiert, aber auch durch kleinere Abkommen, wie das von (1969) oder das von (1984).

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention wird als anerkannt, wer

Die 1969 in Addis Abeba verabschiedete erkennt auch Personen als Flüchtlinge an, die ?wegen Aggression von außen, Besetzung, Fremdherrschaft oder aufgrund von Ereignissen, die die öffentliche Ordnung in einem Teil des Landes oder im gesamten Land ernsthaft stören, gezwungen ist, den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu verlassen, um an einem anderen Ort außerhalb ihres Landes ihrer Herkunft oder ihrer Staatszugehörigkeit Zuflucht zu suchen.? Dieser erweiterte Flüchtlingsbegriff, der auch Personen einschließt, die von Kriegsereignissen und Katastrophen entwurzelt wurden, wurde auch in mehreren en begründet. Wer als Flüchtling anerkannt wird, liegt allerdings fast ausschließlich im Ermessen des Aufenthaltslandes, das den Antrag bearbeitet.

Diese beiden Definitionen treffen nur auf internationale Flüchtlinge zu, die sich außerhalb ihres befinden und in einem anderen Staat suchen. Von ihnen sind daher nationale Flüchtlinge wie die deutschen ?n? oder ?Zonenflüchtlinge? aus der zu unterscheiden.
Binnenflüchtlinge, die sich in einer ?flüchtlingsähnlichen Situation? befinden, werden von der Genfer Flüchtlingskonvention ausgeklammert, weil sie keine Staatsgrenze überschritten haben. Für diese gibt es die Verträge von aus dem Jahr 2009. Auch , die wegen Umweltzerstörungen zum Verlassen ihrer Heimatgebiete veranlasst wurden, fallen nicht unter die Konvention von 1951. Ebenso wenig werden e berücksichtigt. Ebenso fallen aus ökonomischen Motiven Ausgewanderte nicht unter diese Definition, selbst wenn sie aus Gebieten stammen, in denen Massenelend herrscht.

Die UNO beschloss 1947 den .</ref>

Aberkennung

Anerkannte Flüchtlinge, die das Gastland verlassen, um das Land zu besuchen, aus dem sie zuvor vor Verfolgung geflohen waren, können ihren Status als Flüchtling wieder verlieren. So erkannte die vom 3. Juli 2016.</ref> Nach Zeitungsberichten vom September 2016 verhindern im Gegensatz dazu in Deutschland die Verwaltungsvorschriften, solchen Verdachtsfällen nachzugehen.

Außerdem kann ein Flüchtling ausgewiesen werden, der in die Planung und/oder Durchführung von terroristischen Anschlägen oder sonstigen, die öffentliche Sicherheit gefährdende Akte, verwickelt ist. Eine Ausweisung aus Gründen der Staatssicherheit ist völkerrechtlich in Artikel 32 und 33 der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt.

Situation in Deutschland

In der Zeit des wurden Flüchtlinge aus dem in Deutschland kollektiv als politische Flüchtlinge anerkannt.

Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Anerkennung der ( ), der Zuerkennung der (als gemäß der Genfer Konvention) nach § 3 Abs. 1 des Asylgesetzes, und der Gewährung (gemäß der ). Das Asylrecht nach Art. 16a des Grundgesetzes hat heute wegen zahlreicher Einschränkungen nur noch geringe Bedeutung, daher beruhen die meisten Asylverfahren in Deutschland auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Folgen, etwa für Schutzrechte und staatliche Unterstützung, sind für beide Gruppen aber dieselben.

Daneben gibt es in Deutschland e, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ( AufenthG). Sie besitzen allerdings nicht (mehr) den Status eines anerkannten Flüchtlings gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, so dass ihre Rechtsstellung stärker eingeschränkt werden kann. So sind zum Beispiel Wohnsitzauflagen gegenüber Kontingentflüchtlingen unter Umständen zulässig.

Lebensbedingungen

Vor und während der Flucht

Flüchtlinge haben unter Umständen ihre Heimat verlassen, weil sie dort verfolgt oder misshandelt und wurden. Die verläuft teilweise unter dramatischen und strapaziösen Umständen. Viele von ihnen sind vor sexueller Gewalt in ihrem Heimatland geflohen, andere erfahren auf der Flucht Gewalt durch Schlepper oder Mitreisende.

Unicef bewertet inoffizielle Flüchtlingslager in Libyen als ?nichts anderes als Zwangsarbeitslager [?] und Behelfs-Gefängnisse?.

Während des Asylverfahrens

Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention haben Flüchtlingen, die sich rechtmäßig im Inland aufhalten, die gleiche Fürsorge und öffentliche Unterstützung zu gewähren wie Einheimischen (Art. 23 GFK). In einigen Staaten wird dabei gegebenenfalls auch auf eigenes Vermögen und Einkommen von Flüchtlingen zurückgegriffen.

 erschwert.

In einer Untersuchung der Lebenswelt und Alltagsbewältigung von Asylbewerbern in Deutschland beschreibt die Erziehungswissenschaftlerin Vicki Täubig die kasernierte Unterbringung in anhand des Konzepts der ??, welches von eingeführt wurde.

Ein Gegengewicht kann der Zugang zu Unterricht oder Schule bilden. Teils sind kulturelle oder sportliche Aktivitäten möglich ? sei es auf institutioneller Basis oder .

Im Jahr 2017 stellten der und UNHCR einen Europäischen Qualifikationspass für Flüchtlinge (''European Qualifications Passport for Refugees'', EQPR) vor. Hierbei werden anhand von Dokumenten, soweit vorhanden, und einem 45-minütigen strukturierten Interview die Qualifikationen eines Flüchtlings sowie seine Berufserfahrung und Sprachkenntnisse soweit möglich erfasst und dokumentiert. Staaten so es mit dem EQPR leichter fallen, die Fähigkeiten von Flüchtlingen zu erfassen und sie schneller zu integrieren. Diese Initiative des Europarats beruht auf der und wird in Zusammenarbeit mit und nationalen Partnern durchgeführt.

Medien berichten über sexuellen Missbrauch, und Gewalt in Flüchtlingsunterkünften, mit einer besonderen Gefährdung von Frauen und Kindern.

Nach Erhalt des Flüchtlingsstatus

Laut einer in Deutschland durchgeführten Studie reagieren Migranten stärker als Einheimische auf Stressignale. Kommt dauerhafter sozialer Stress hinzu, haben sie ein erhöhtes Risiko psychischer Erkrankung. Typischerweise machen sie im Zielland die Erfahrung, als Mitglied einer Gruppe zu werden. Bei Flüchtlingen liegen zudem häufig vor, etwa durch Kriege, so dass es bei Existenzschwierigkeiten im Zielland zu einer Retraumatisierung kommen kann. Weltweit tragen Flüchtlinge ein zwei- bis dreifach hohes Risiko, an en oder n zu erkranken. Unter Migranten der zweiten Generation wurde ein erhöhtes Krankheitsrisiko für Psychosen festgestellt. (Zur medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung von Asylbewerbern in Deutschland siehe .)

Zur Unterstützung von Familien mit durch die Flucht traumatisierten Eltern und zur Prävention einer transgenerationalen Weitergabe wurden in Deutschland die eingerichtet.

Situation von Rückkehrern

Zahlen

Ende 2022 waren insgesamt fast 110 Millionen Menschen auf der Flucht. Seit Jahren wird jährlich der Rekord der höchsten erfassten Zahl gebrochen (Erfassung seit dem ).

Dreiviertel der Flüchtlinge, die ins Ausland geflohen sind, lebte Ende 2019 in der Nähe ihrer Heimat. Nach Europa kamen weniger als zehn Prozent. Mit 1,1 Millionen Flüchtlingen war Deutschland 2019 nach der , , und das fünftwichtigste Aufnahmeland.

Das sprunghaft.

Österreich nahm von 1945 bis 2015 laut UNHCR zwei Millionen Flüchtlinge auf, von denen fast 700.000 blieben. Die Hauptursachen für den Zustrom waren der Zweite Weltkrieg mit 1,4 Millionen Vertriebenen, der vom 30. Juli 2015, abgerufen am 11. Juni 2017.</ref>

{|class="wikitable" style="text-align: center"
|+ style="text-align: left;" |Entwicklung der UNHCR-Flüchtlingszahlen seit 1998
! scope="col" style="width: 200px;"|Status
! scope="col" style="width: 90px;"|1998
! scope="col" style="width: 90px;"|2000
! scope="col" style="width: 90px;"|2002
! scope="col" style="width: 90px;"|2004
! scope="col" style="width: 90px;"|2006
! scope="col" style="width: 90px;"|2008
! scope="col" style="width: 90px;"|2010
! scope="col" style="width: 90px;"|2012
! scope="col" style="width: 90px;"|2014
! scope="col" style="width: 90px;"|2015
! scope="col" style="width: 90px;"|2016
! scope="col" style="width: 90px;"|2017
! scope="col" style="width: 90px;"|2018
!2019
!2020
|-
|Flüchtlinge||11.480.860 ||12.129.572 ||10.594.055 ||9.573.397 ||9.877.703 ||10.489.812 ||10.549.681 ||10.497.957 ||14.385.316 ||16.111.285 ||17.187.488 ||19.941.347 ||20.360.562
|26.000.000
|26.400.000
|-
|Intern Vertriebene||5.063.880 ||5.998.501 ||4.646.641 ||5.426.539 ||12.794.268 ||14.442.227 ||14.697.804 ||17.670.368 ||32.274.619 ||37.494.172 ||36.627.127 ||39.118.516 ||41.425.147
|45.700.000
|48.000.000
|}

Flüchtlingshilfe

Internationale Flüchtlingshilfe

Nach dem Ersten Weltkrieg und der Oktoberrevolution ergab sich, dass die Flüchtlingsprobleme nur auf zwischenstaatlicher Ebene gelöst werden könnten. 1921 wurde .

Die Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung der Vereinten Nationen oder kurz (''United Nations Relief and Rehabilitation Administration'') war eine Hilfsorganisation, die bereits während des Zweiten Weltkrieges am 9. November 1943 auf Initiative der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens und Chinas gegründet wurde. Sie wurde von der UNO übernommen und zum Jahresende 1946 durch die ersetzt.

Das UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), auch genannt, wurde 1950 gegründet und ist weltweit für die Belange von Flüchtlingen zuständig. Es bietet rechtlichen Schutz und organisiert Unterbringung und Versorgung in n und . Da diese Unterbringung meist nur eine temporäre Lösung sein kann und sein soll, strebt die UNHCR dauerhafte Lösungen, sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Erstaufnahmeländer an.

Die ist ein spezielles Hilfswerk auf internationaler Ebene für -Flüchtlinge im .

Die e (Internally s kurz IDP) als ein nationales Phänomen wurden in Achtung der innerstaatlichen nicht unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt. Ihre Zahl steigt seit dem Ende des Kalten Krieges dramatisch an, da die Flüchtlingsaufnahme nicht mehr als Chance zur Demonstration der Überlegenheit des eigenen Lagers, sondern zunehmend als bedrohliche Herausforderung angesehen wird und die lokalen Konflikte zunehmend Zivilisten bedrohen. Die Maßnahmen zur Eindämmung von Grenzübertritten und zur Rückführung von Flüchtlingen ins Heimatland tragen ebenfalls dazu bei. Auf Seiten der UN kümmert sich der um die Belange der IDPs und entwickelt auf freiwilliger internationaler Basis die Hilfe für IDPs.

UN-Sonderbotschafter für Flüchtlinge

Die , 27. April 2017, Ingo Bötig: (28. April 2017)</ref>
  • 1987:
  • 2000:
  • 2001:
  • 2002:
  • 2003:
  • 2017:

Akute Lösungen

Beim akuten Eintreten einer großen Flüchtlingsbewegung bzw. -krise ist das UNHCR dafür zuständig, einzurichten oder zumindest deren Einrichtung zu überwachen. In Ländern, die keine Lager haben wollen oder in denen die Errichtung von Lagern nicht möglich ist, sorgt das UNHCR dafür, dass Flüchtlinge in urbanen Zentren Unterstützung erhalten. Die Lebensbedingungen sowohl in den Lagern als auch in urbanen Zentren sind häufig nicht optimal, sondern an Mindeststandards ausgerichtet ? die häufig noch unterschritten werden. Insbesondere Frauen und Mädchen in Flüchtlingslagern sind verstärkt Opfer von Vergewaltigungen oder Prostitution und von Geschlechtskrankheiten betroffen. In Flüchtlingslagern kann es zu Gewalt und Missbrauch sowohl durch andere Flüchtlinge als auch durch lokale Milizen und sogar durch Behörden, Polizei und andere ?Beschützer? kommen.

Neben der materiellen oder finanziellen Unterstützung für Flüchtlinge ist die rechtliche Unterstützung eine weitere Hauptaufgabe des UNHCR.

In manchen Ländern, so im Libanon, in Jordanien und in der Türkei, sehen sich geflüchtete Kinder dazu gezwungen manuelle , um Geld für den Lebensunterhalt für ihre Familien zu verdienen.

Nach den Erfahrungen aus den n verabschiedete die Europäische Gemeinschaft im Jahr 2001 die (2001/55/EG).

Dauerhafte Lösungen

Es gibt drei von der UNHCR angestrebte dauerhafte Lösungen (engl. durable solutions) für Flüchtlinge:
  • Freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland: Freiwillige Rückkehr (Engl. voluntary return) ist dann möglich und wird auch unterstützt und angestrebt, wenn die Situation im Herkunftsland wieder friedlich und stabil genug ist und Flüchtlinge keinem großen Risiko nach der Rückkehr ausgesetzt sind.
  • Integration im Erstaufnahmeland: Erstaufnahmeländer können Flüchtlingen eine permanente und die ermöglichen.
  • Aufnahme durch ein Drittland: Flüchtlinge werden von einem Drittland aufgenommen, das an einem ?Umsiedlung?-Programm () der UNHCR-beteiligte ist.

Nationale Flüchtlingshilfe

Das deutsche Flüchtlingshilfegesetz von 1965 war ein Bundesgesetz, nach dem denjenigen Personen, die nicht zum berechtigt waren, trotzdem gleichwertige staatliche Leistungen gewährt wurden. Der berechtigte Personenkreis umfasste deutsche Staatsangehörige und Personen , die ihren Wohnsitz in der oder in hatten.

Weltflüchtlingstage

Zum Gedenken an Flüchtlinge und Migranten findet jährlich am 19. Januar der 1914 von Papst ins Leben gerufene ''Welttag der Migranten und Flüchtlinge'' statt. Seit 2001 wird jährlich am 20. Juni der vom (UNHCR) eingerichtete ''Weltflüchtlingstag'' begangen. Ebenfalls am 20. Juni begeht Deutschland seit 2015 den ''''.

Rezeption

Ende Juni 2022 wurde in der Gemeinde in ein nationales ?Fluchtmuseum? eröffnet, das ''Flugt ? Refugee Museum of Denmark'', ?Dänemarks neues Museum für internationale Flüchtlingserzählungen?: Es soll die ?unbekannte Geschichte des größten Flüchtlingsstroms erzählen, den Dänemark je erlebt hat. Zugleich aber auch die Geschichte der vielen Flüchtlinge, die während der Nachkriegszeit [] ins Land gekommen sind. [Hier] sollen aus Zahlen Menschen werden. Wir wollen die universellen Problematiken, Gefühle und vielen Nuancen darstellen, die mit dem Leben auf der Flucht verbunden sind?.

Siehe auch

Literatur

  • ): ''Die Angst vor den anderen. Ein Essay über Migration und Panikmache.'' Suhrkamp, Berlin 2016, ISBN 978-3-518-07258-5
  • Elena Fiddian-Qasmiyeh et al. (Hrsg.): ''The Oxford Handbook of Refugee and Forced Migration Studies.'' Oxford University Press, Oxford & New York 2014, ISBN 978-0-19-965243-3. ()
  • Andreas Fisch, Myriam Ueberbach, Prisca Patenge, Dominik Ritter (Hrsg.): ''Zuflucht ? Zusammenleben ? Zugehörigkeit? Kontroversen der Migrations- und Integrationspolitik interdisziplinär beleuchtet'' (Reihe Forum Sozialethik 18), Münster 2017; 2., durchgesehene Auflage 2018
  • : ''Die Unerwünschten. Europäische Flüchtlinge im 20. Jahrhundert'' (Originaltitel: ''The Unwanted'' übersetzt von Gero Deckert), Schwarze Risse, Rote Straße, VLA, Berlin / Göttingen / Hamburg 1999, ISBN 3-924737-46-0.
  • : ''Das Weltflüchtlingsproblem. Ursachen und Folgen''. Beck?sche Reihe 367, Beck, München 1988, ISBN 3-406-33123-8
  • Ossip Ottersleben (d. i. ): Als Flüchtling in Hessen, in: DAS PULT (St. Pölten, Österreich) Nr. 64/1982; Seite 24?27
  • : ''Migration und Ankommen. Die Chancen der Flüchtlingsbewegung.'' Campus Verlag, Frankfurt am Main 2016. ISBN 978-3-593-50638-8. ()
  • Adel-Naim Reyhani: ''Refugees. In Elgar Encyclopedia of Human Rights.'' Cheltenham, UK: Edward Elgar Publishing Limited 2022, ISBN 978-1-78990-361-4.
  • : ''Von drüben ?. Die Flüchtlingshilfe des Österreichischen Bundesheeres in den Jahren 1956 bis 1999'' (= ''Schriften zur Geschichte des Österreichischen Bundesheeres''. Bd. 10). Gra und Wis, Wien 2006, ISBN 3-902455-10-1.
  • 15 (2018), Heft 3: , hg. von Bettina Severin-Barboutie und Nikola Tietze

Weblinks

  • (BAMF):
  • ''Forschungsgesellschaft Flucht und Migration'' (FFM):
  • Grafik und Text: , aus: , Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
  • Grafik und Text: , aus: , Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
  • ''Missing Migrants Project'': (In Zusammenarbeit mit der erstellte Infoseite mit regelmäßig aktualisierten Nachrichten, Daten und Infografiken über Migrantenzahlen und auf der Flucht zu Tode gekommene oder vermisste Migranten)
  • ''The Refugee Project'': (Interaktiver Atlas weltweiter Flüchtendenbewegungen von 1975 bis 2015)
  • (UNHCR), Deutsche Webseite:
  • :

Einzelnachweise